Das BImA Immobilienportal: BImA-Nummer und Berechtigung

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Das BImA Immobilienportal: BImA-Nummer und Berechtigung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist ein wichtiger Akteur im deutschen Immobilienmanagement. Ihre Aufgaben umfassen das Portfolio-Management, die Verwertung von Grundstücken und die Wohnungsfürsorge für Berechtigte. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die BImA, ihre Wohnungsfürsorge, die Bedeutung der BImA-Nummer, den Zugang zum Immobilienportal und die Kriterien für die Wohnungsvergabe.
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Über die BImA

Das Portfolio der BImA

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet ein umfangreiches Immobilienportfolio, das Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke umfasst. Dieses vielfältige Portfolio ermöglicht es der BImA, flexibel auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren und verschiedene Immobilienlösungen anzubieten.

Aufgaben der BImA

Die BImA hat zahlreiche Aufgaben, darunter die Verwertung von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Sie unterstützt die Bundesressorts bei der effizienten Nutzung und Verwaltung ihrer Immobilien und trägt so zur Haushaltskonsolidierung bei.

Organisatorischer Aufbau der BImA

Die BImA ist organisatorisch gut strukturiert und gliedert sich in verschiedene Abteilungen, die jeweils spezifische Aufgabenbereiche abdecken. Dieser Aufbau ermöglicht eine effektive Verwaltung und einen reibungslosen Ablauf der verschiedenen Immobilienmanagement-Prozesse.


BImA Wohnungsfürsorge

Gründung der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA wurde gegründet, um die Wohnungsversorgung für Berechtigte sicherzustellen. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Angehörigen der Bundeswehr und anderer Bundesbediensteter durch Bereitstellung geeigneter Wohnräume.

Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA ist zuständig für die Verwaltung und Vergabe von Wohnungen an Wohnungsfürsorgeberechtigte. Dies umfasst die Prüfung der Berechtigung, die Verwaltung der Mietverträge und die Unterstützung bei der Wohnungssuche über das Immobilienportal.

Funktionsweise der Wohnungsfürsorge

Die Funktionsweise der Wohnungsfürsorge basiert auf einem klar strukturierten Prozess. Berechtigte müssen ihre Zugehörigkeit zum entsprechenden Personenkreis nachweisen und können dann über das Immobilienportal passende Wohnungsangebote finden und sich darauf bewerben.

Angehörige von Partnerstreitkräften

Die Wohnungsfürsorge der BImA umfasst auch die Bereitstellung von Wohnraum für Angehörige von Partnerstreitkräften. Dies trägt zur internationalen Zusammenarbeit und zur Unterstützung der in Deutschland stationierten ausländischen Militärangehörigen bei.

Kontaktinformationen

Die Wohnungsfürsorge der BImA ist erreichbar unter folgender Postanschrift:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Telefonisch erreichen Sie die BImA unter +49 228 / 37787-0

Die BImA erreichen Sie per E-Mail unter wohnungsfuersorge@bundesimmobilien.de.


Die BImA-Nummer einfach erklärt

Die BImA-Nummer ist ein zentrales Identifikationsmerkmal im Immobilienmanagement der BImA. Diese Nummer dient der eindeutigen Zuordnung und Verwaltung von Immobilien und Mietverträgen. Jeder Wohnungsfürsorgeberechtigte erhält eine individuelle BImA-Nummer, die bei allen Anträgen und Korrespondenzen angegeben werden muss.

Diese Nummer erleichtert die Verwaltung und sorgt für Transparenz bei der Wohnungsvergabe. Sie wird bei der ersten Registrierung im Immobilienportal generiert und bleibt während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bestehen. Die BImA-Nummer ist auch wichtig für die Kommunikation mit der Wohnungsvergabestelle und dient der schnellen Identifikation von Anträgen und Anliegen.

Bei der Anmeldung im Immobilienportal und beim Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sie Ihre BImA-Nummer angeben, um den Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen und Informationen zu erhalten. Dies gewährleistet eine effiziente und reibungslose Bearbeitung Ihrer Anfragen.


Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge

Wann ist der Nachweis erforderlich? Sie müssen spätestens bei der Wohnungsbewerbung nachweisen, dass Sie zum berechtigten Personenkreis der Wohnungsfürsorge zählen. Um von der Wohnungsfürsorge des Bundes profitieren zu können, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Wohnungsvergabestelle einzureichen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie bei den jeweiligen Wohnungsangeboten im Immobilienportal. Sollten mehrere Bewerbungen für ein Wohnungsangebot vorliegen, entscheidet die Wohnungsvergabestelle nach dienstlichen und sozialen Kriterien, welcher Bewerber einen unbefristeten Mietvertrag erhält.

  • Schritt 1: Registrierung

    Um Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge zu erhalten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Besuchen Sie dazu die Website https://meine-bima.bundesimmobilien.de/ und folgen Sie den Anweisungen zur Erstellung eines Benutzerkontos. Hierbei werden Ihre persönlichen Daten und Ihre BImA-Nummer benötigt.

  • Schritt 2: Verifizierung

    Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihre Registrierung zu verifizieren. Dieser Schritt ist notwendig, um sicherzustellen, dass Ihre angegebenen Daten korrekt sind und Sie Zugang zum Immobilienportal erhalten.

  • Schritt 3: Anmeldung

    Nach erfolgreicher Verifizierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Immobilienportal anmelden. Hier haben Sie Zugang zu verschiedenen Wohnungsangeboten, können das Antragsformular herunterladen und Ihre Bewerbungen verwalten.

Der Berechtigte Personenkreis der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA richtet sich an verschiedene Personengruppen. Dazu gehören:

  • Bundesbedienstete
  • Angehörige der Bundeswehr
  • Zivilbedienstete der Bundeswehr
  • Angehörige von Partnerstreitkräften
  • Andere vom Bund definierte berechtigte Personenkreise

Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe

Die Wohnungsvergabestelle der BImA berücksichtigt bei der Vergabe von Wohnungen sowohl dienstliche als auch soziale Belange. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Wohnungsangebot wird sorgfältig geprüft, welche Bewerberin oder welcher Bewerber den größten Bedarf hat und die Kriterien am besten erfüllt. Dabei spielen Aspekte wie Dienstortnähe, Familiengröße und soziale Dringlichkeit eine Rolle.

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